Generalinspektion

Die Durchführung der Generalinspektion nach DIN 4040-100 und DIN 1999-100 ist ein wichtiger Bestandteil der regelmäßigen Wartung von Abscheideranlagen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre Fachkundige die Anlagen prüfen müssen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und den aktuellen Anforderungen entspricht.

Bei der Prüfung wird sich ein Überblick über vorhandene Dokumente, den baulichen Zustand bis hin zur Dichtheit der Anlage verschafft. 

Im Anschluss wird ein Prüfbericht nach den Vorgaben des Berliner Senats erstellt in welchen eventuelle Mängel festgehalten und Lösungsvorschlage zur Mängelbeseitigung zusammengefasst werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Anlagen, sondern auch die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und trägt aktiv zum Schutz unserer Umwelt bei.

Daher ist es unerlässlich, die Generalinspektion regelmäßig durchzuführen, um mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

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